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Beteiligungsprogramme in Startups 

Wie kann die Firma ihre Mitarbeitenden bezahlen, wenn sie kein Geld für Löhne hat?

Immer wieder mal stellt sich die Frage, wie Gründerinnen und Gründer ihre Leistung für die Firma belohnt kriegen, wenn die Firma kein Geld hat. Oder auch: Wie Mitarbeitende bezahlt werden können, wenn die Firma kein Geld hat.

Hier ein paar Überlegungen dazu. Doch vorab: Ich bin kein Jurist und dies ist kein rechtlicher Text. Was immer Ihr machen wollt: Lasst es hinsichtlich rechtlicher, steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Fragen prüfen. 

M.E. sind zwei Fragen anzuschauen:

  1. Wie belohnt die Firma die ("Gratis-") Leistungen der Mitarbeitenden? Am einfachsten ist es, wenn den Leistungen der Mitarbeitenden ein Geldwert zugeordnet wird und dann die Firma den Mitarbeitenden diesen Geldbetrag schuldet. Dieses Modell nennt sich auch "Slicing the pie" => siehe z.B. hier:  https://www.linkedin.com/pulse/using-slicing-pie-fair-equity-split-part-1-why-bother-tom-horecki/. Die Umsetzung ist allerdings nicht ganz so einfach wie die Theorie klingt, u.a. weil sich die Werthaltigkeit der Arbeit mit der Zeit ändert, aber das ist lösbar. 

  2. Wie wird der geschuldete Betrag ausbezahlt? Das kann z.B. in Form eines Kredits sein, in Form von Aktien oder Optionen, oder auch in Form von Phantomaktien. Jedes dieser Instrumente hat Vor- und Nachteile für die Firma und für die Mitarbeitenden.

Formen der Bezahlung 

Grundsätzlich gilt: Wenn eine Übertragung eines geldwerten Gegenstandes geschieht, dann löst das Steuern aus. Das geschieht namentlich bei Aktien und Optionen, allenfalls auch bei einem Darlehen: Dann nämlich erhalten die Mitarbeitenden etwas, das sie vorher nicht hatten. Damit verbunden sind dann ggf. Einkommenssteuern, ggf. Sozialversicherungsbeiträge, ggf. Schenkungssteuern, und später auch ggf. Vermögenssteuern. Hier steht "ggf.", weil das unter anderem auch vom Kanton abhängt - m.W. behandelt z.B. der Kanton SG solche Fälle ganz anders als z.B. der Kanton ZH.

Am besten lässt man sich ein "Ruling" machen (eine vorherige Absprache mit dem Steueramt & ggf. der Sozialversicherung, die dann für alle Seiten verbindlich ist).

Phantomaktien

Optimal finde ich das Bezahlen in Form von Phantomaktien: Das ist ein Vertrag zwischen Firma und angestellter Person, dass die Firma im Falle eines bestimmten Ereignisses (i.d.R. Exit) der angestellten Personen einen Geldbetrag ausbezahlt, der x% des Firmenwertes zum Zeitpunkt des Exits entspricht. Das heisst, die angestellte Person partizipiert am Exit so, wie wenn sie Miteigentümerin wäre.

Rechtlich gesehen sind aber Phantomaktien kein Eigentumstitel, d.h. es findet keine Eigentumsübertragung statt, d.h. es fallen zum Zeitpunkt der Übertragung der Phantomaktien keine der oben erwähnten Steuern an. Allerdings kommen die Steuern dann zum Zeitpunkt der Auszahlung der Phantomaktien - aber dann ist das Geld ja auch vorhanden.

Zu beachten: Phantomaktien sind eine Form von reserviertem Kapital; je nach dem muss noch bedingtes oder genehmigtes Kapital von der GV beschlossen werden. 

Aktien

Das Übertragen von Aktien ist natürlich auch möglich, aber wesentlich komplizierter. Bei Aktien brauchen wir eine bedingte Kapitalerhöhung; aus diesem bedingten Kapital werden dann die Aktien zugeteilt, was dann auch die genannten Steuerfolgen auslösen kann.

Damit bedingtes Kapital gesprochen werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein; namentlich müssen ausreichend Reserven vorhanden sein.

Darlehen

Darlehen sind am allereinfachsten, lösen aber auch ggf. Steuern aus (muss man unbedingt mit dem Steuerkommissär und den Sozialversicherungen anschauen). Das Risiko liegt weitgehend beim Arbeitnehmer. Zudem: Wenn die Arbeitnehmerin bereits Aktionärin ist, dann werden die Darlehen als Aktionärsdarlehen behandelt, was für die Arbeitgeberin Vorteile hat, aber im Konkursfall nachteilig ist für die Arbeitnehmer.

Das Gute an den Darlehen ist, dass man damit sofort beginnen kann und nicht noch komplizierte Verträge etc. aushandeln muss: Das Gehalt wird einfach nicht ausbezahlt und bleibt als Darlehen stehen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dieses Darlehen dann immer noch in Aktien oder Phantomaktien oder Optionen umgewandelt werden. 

(Optionen)

Optionen (also das Recht auf Bezug von Aktien zu besonderen Konditionen) sind auch möglich. Kenne mich damit aber gar nicht aus, darum sage ich lieber nichts dazu.

Nächste Schritte / Umsetzung

Das allereinfachste Instrument, das auch sofort umgesetzt werden kann, sind Darlehen. Es bietet sich an, damit zu beginnen und sich dann etwas Zeit zu nehmen, um das optimale Instrument für das eigene Unternehmen zu entwickeln.

Meines Erachtens sind in sehr vielen Fällen Phantomaktien ein hervorragendes Instrument, das auch mit beschränktem Aufwand umgesetzt werden kann - ich nutze das sehr gerne.